AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Begegnungszentrum Sonneck
Der Rechtsträger von Haus Sonneck ist der Deutsche Gemeinschafts-Diakonieverband e.V., Stresemannstraße 22, 35037 Marburg.
Bitte lesen Sie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufmerksam durch, da diese bei einer Buchung fester Bestandteil des Vertrages sind.
Leistungen des Hauses
Wir gewährleisten eine Unterbringung in Einzel-, Doppel- oder Mehrbettzimmern, z.T. mit Dusche/WC, die Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern (gegen Gebühr) und das Angebot von drei Mahlzeiten. Zur Verfügung stehen Speiseraum, Gruppenräume, eine Kota, Grillplatz, Fitnessraum mit Variotrainer und Massagesessel, zwei Kinderspielplätze, Fußballkicker, Tischtennisplatte außen und Sportplatz. Kinderbetten und Hochstühle für Kinder sind in begrenzter Zahl vorhanden. Overheadprojektor, Videogerät, Fernseher und Lautsprecheranlage können ausgeliehen werden. Beamer und Laptop werden gegen eine Gebühr ausgeliehen.
Anmeldung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrags auf der Grundlage unseres Jahresprogramms oder einer Anzeige verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt per Post, über das Internet, telefonisch, mündlich, per Fax oder per E-Mail. Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen oder mündlichen Bestätigung Ihrer Reservierung zustande.
Wochenendveranstaltungen werden nicht schriftlich bestätigt. Sie werden benachrichtigt, falls die Veranstaltung belegt ist. Für Gruppen gelten die schriftlichen Vereinbarungen im Gruppenbuchungsvertrag.
Kostenregelung
Einzelgäste:
Es gelten die zum Zeitpunkt des Aufenthaltes gültigen Sonneck-Preise.
Die Bezahlung erbitten wir vor oder während des Aufenthaltes. Sie können in bar, mit EC-Card oder per Rechnung zahlen. Für Veranstaltungen ab vier Tagen ist eine Anzahlung von 20,00 Euro pro Person fällig.
Rücktrittskosten:
Bei Nichtanreise oder Widerruf einer Buchung müssen wir Ausfallkosten berechnen.
30 Tage vor Aufenthaltsbeginn 20% der Übernachtungskosten
14 Tage vor Aufenthaltsbeginn 50 % der Übernachtungskosten
bei Nichtanreise: 100% der Übernachtungskosten
Gruppenbelegung:
Eine gültige Preisliste wird dem Vertrag beigefügt.
Die Bezahlung erbitten wir während des Aufenthaltes in bar (E-Cash möglich) oder per Rechnung innerhalb von vierzehn Tagen nach Abreise.
Rücktrittskosten:
Bei Nichtanreise oder Widerruf einer Buchung müssen wir Ausfallkosten berechnen, falls Sie uns keine andere Gruppe mit gleicher Personenzahl und Aufenthaltsdauer vermitteln können.
90 Tage vor Aufenthaltsbeginn 10% der Übernachtungskosten
30 Tage vor Aufenthaltsbeginn 50% der Übernachtungskosten
14 Tage vor Aufenthaltsbeginn 75% der Übernachtungskosten
bei Nichtanreise 100% der Übernachtungskosten
Die im Vertrag genannte Teilnehmerzahl ist verbindlich.
Eine Unterschreitung der gemeldeten Teilnehmerzahl um höchstens 10% ist ohne Ausfallentschädigung möglich.
Freiplatzregelung:
ab 30 Teilnehmern 1 Freiplatz
ab 55 Teilnehmern 2 Freiplätze
ab 75 Teilnehmern 3 Freilätze
An- und Abreise
Die Zimmer können am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezogen werden. Am Abreisetag bitten wir, die Zimmer bis 10.00 Uhr zu räumen (oder nach Absprache).
Organisation bei Gruppenbelegung
Sie erhalten von uns eine schriftliche Vereinbarung für den Aufenthalt in unserem Haus. Bitte senden Sie die unterschriebene Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen zurück. Eine Namenliste mit Anschrift der Teilnehmer (bei Jugendlichen und Kindern mit Geburtsdatum) erwarten wir 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung. Es besteht die Möglichkeit, dass mehrere Gruppen im Haus tagen. Die Zuteilung der Zimmer und der Gruppenräume wird dann von der Hausleitung oder deren Vertretung vorgenommen.
Für die Programmgestaltung ist die jeweilige Leitung der Gruppe verantwortlich.
Eine Information über unser Werk und Mutterhaus bieten wir an.
An Sonn- und Feiertagen laden wir zu den Gottesdienstenum 10.00 Uhr in der Evangeliumshalle ein.
Unser Haus wird nikotinfrei geführt.
Jeder Gast haftet selbst für persönliche Wertsachen und Geld, ebenso für die im Gelände abgestellten Fahrzeuge.
Die Teilnehmer haften für die von ihnen verursachten Schäden nach den allgemein schadenersatzrechtlichen Bestimmungen.
Marburg, im März 2015